Naturschutz
Bodenschutz
Landschaftsschutz
Biodiversitätsförderung
Umwelt- und Bodenkundliche Baubegleitung
Grössere Projekte brauchen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Für kleinere Projekte ausserhalb der Bauzone verlangen die Amtsstellen normalerweise einen Umweltbericht (UB).
Zusammen mit dem Büro Hartmann & Monsch AG in Parpan erarbeiten wir die notwendigen Berichte und Unterlagen für Ihr Bauvorhaben.
Die Zusammenarbeit mit der Hartmann & Monsch AG hat sich seit vielen Jahren bewährt. Während unser Büro auf die Umweltbereiche Flora, Fauna, Boden und Landschaft spezialisiert ist, werden die Bereiche Lärm, Luft, Verkehr und Gewässerschutz vom Büro Hartmann und Monsch abgedeckt.
Für die Bauausführung wird in der Baubewilligung oft eine UBB/BBB verlangt.
Die UBB/BBB überwacht die gesetzteskonforrme Umsetzung eines Bauvorhabens.
Franziska Knüsel und Marianne Diebold sind von der Bodenkundlichen Gesellschaft Schweiz (BGS).anerkannte Bodenkundliche Baubegleiterinnen. Ursina Raschein absolviert derzeit die Ausbildung als Bodenkundliche Baubegleiterin.
Um Verzögerungen zu vermeiden, lohnt es sich, uns möglichst frühzeitig beizuziehen. So können die Belange des Natur- und Bodenschutzes bereits in der Planung und Ausschreibung berücksichtigt werden. Bei guter Planung bedeutet umwelt- und bodenschonendes Bauen normalerweise keinen grossen Mehraufwand.
Unser Büro ist spezialisiert auf Vegetationskartierungen. Die Pläne erarbeiten wir im AutoCAD oder auch im QGIS. So können Geodaten problemlos ausgetauscht werden, z. B. mit dem projektierenden Ingenieurbüro, was Projektoptimierungen vereinfacht.
Die Lebensraumkartierung ist auch die Grundlage für die Berechnung des Bedarfs an Ersatzmassnahmen für Eingriffe in schützenswerte Lebensräume nach NHG/NHV.
Wir erarbeiten Landschaftsbeschreibungen und formulieren Schutzziele, z. B. für Moorlandschaften von nationaler Bedeutung oder Landschaftsschutzgebiete.
Mit dem Geografischen Informationssystem QGIS sind wir in der Lage, Scihtbarkeitsanalysen und Landschaftsbewertungen gemäss Vorgabe des Amts für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) durchzuführen. So können wir die entsprechenden Ersatzmassnahmen für den Bereich Landschaft berechnen.